AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnung Bucherbach, Engelfanger Str. 22a, 66346 Püttlingen

Die Ferienwohnung wird zu der vereinbarten Zeit vom Vermieter fest angemietet. Kann der Mieter die Reise nicht antreten, ganz gleich aus welchen Gründen, so verfällt die Anzahlung zugunsten des Vermieters.

Beim Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Mietbeginn, ist der Mieter verpflichtet, den gesamten Mietpreis (auch die Restzahlung) zu entrichten. Kann der Vermieter die Wohnung zu dem Zeitpunkt noch rechtzeitig an andere Interessenten vermieten, wird die Restzahlung erstattet. Hier empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung!

Die Ferienwohnung wird für die angemietete Personenbelegung vermietet. Eine Überschreitung der Personenzahl berechtigt den Vermieter, die sofortige Räumung der Wohnung zu veranlassen.

Das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und Wohnmobilen wird nicht erlaubt.

Der Mieter versichert, das Haus und die Wohnung sowie die Einrichtung behutsam zu behandeln. Der Mieter verpflichtet sich, Schäden, die ausserhalb der normalen Nutzung entstanden sind oder die auf höhere Gewalt beruhen unverzüglich an den Vermieter zu melden. Die nötigen Reparaturen werden durch den Vermieter in Auftrag gegeben und dem Mieter in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls muss der Mietzins bis zur Behebung des Schadens durch den Mieter weiter gezahlt werden. 

Geht ein Schlüssel durch den Mieter verloren, wird der Mieter dazu verpflichtet den Austausch der kompletten Schließanlage zu übernehmen.

Eine Untervermietung ist nicht erlaubt.

Es wird keine Haftung von  Schäden, weder Personenschäden, noch Schäden am Eigentum des Mieters übernommen. Der Mieter verzichtet auf etwaige Schadensersatzansprüche durch den Vermieter.

Das Ausrichten von Partys oder Feiern ist in der Wohnung untersagt!

Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.

Am Abreisetag ist die Wohnung besenrein zu verlassen, das Geschirr ist gespült und trocken in die jeweiligen Schränke einzuräumen. Es sind keine Lebensmittel in der Wohnung zu hinterlassen. Der Abfall ist vorschriftlich zu trennen.

Die Bettwäsche sowie Hand- und Geschirrtücher werden vom Vermieter gestellt.

Es gibt keine weiteren Nebenabreden.